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Umfassender Leitfaden zu Steuern für Einzelunternehmen 2024

19 JULI 2024 | 4 MIN.

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In diesem umfassenden Leitfaden zu Steuern und Abgaben für Einzelunternehmen 2024 tauchen wir tief in die wichtigsten steuerlichen Aspekte ein, die Einzelunternehmer:innen beherrschen müssen. Wir beginnen mit den Grundlagen der Besteuerung, einschließlich Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, und erklären, wie diese Steuern berechnet, deklariert und optimiert werden können. 

Des Weiteren beleuchten wir spezielle Themen wie Sozialversicherungsbeiträge, die Behandlung von Lohnnebenkosten und geben wertvolle Spartipps, um die Steuerlast zu minimieren. Abschließend fassen wir die Kernpunkte zusammen und zeigen auf, wie Sie Ihre Steuerangelegenheiten effizient verwalten können.

Grundlagen der Besteuerung von Einzelunternehmen

Im Kern der Besteuerung von Einzelunternehmen stehen die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Diese Steuerarten bilden das Fundament der steuerlichen Verpflichtungen und bieten gleichzeitig Chancen zur finanziellen Optimierung. Die Einkommensteuer wird auf das Gesamteinkommen des Unternehmers erhoben, während die Gewerbesteuer für gewerbliche Tätigkeiten anfällt. Die Umsatzsteuer betrifft den Waren- und Dienstleistungsverkehr. 

Für jede dieser Steuern gelten spezifische Berechnungsgrundlagen, Freibeträge und Abgabezeiträume, die für eine korrekte Steuererklärung und -zahlung wichtig sind.

Einkommensteuer: Grundlagen und Berechnung

Die Einkommensteuer für Einzelunternehmer:innen basiert auf dem Gesamteinkommen, das aus der unternehmerischen Tätigkeit erwirtschaftet wird. Sie wird jährlich berechnet und umfasst alle Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Der steuerpflichtige Gewinn unterliegt dabei dem progressiven Steuertarif, der von 0 % bis zu einem Spitzensteuersatz reichen kann. Wesentlich ist hierbei, dass Einzelunternehmer:innen verschiedene Abzüge und Freibeträge geltend machen können, um die Steuerlast zu minimieren.

Angenommen, ein Einzelunternehmer:in erzielt 60.000 Euro Gewinn. Abzüglich eines Grundfreibetrags von 9.744 Euro und weiterer Betriebsausgaben von 10.000 Euro, ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 40.256 Euro. Angewandt auf den progressiven Steuersatz, könnte dies zu einer anfänglichen Steuerlast von etwa 8.500 Euro führen, die durch Abzüge weiter reduziert werden kann.

Einkommenssteuererklärungen und Freibeträge

Für die Einkommensteuererklärung müssen Einzelunternehmer:innen ihre gesamten Betriebseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsjahres auflisten. Die Steuererklärung kann elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht werden.

Dabei können verschiedene Freibeträge und Abzüge, wie der Grundfreibetrag, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, genutzt werden, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Spezielle Regelungen, wie die für häusliche Arbeitszimmer oder berufliche Fortbildung, bieten zusätzliche Möglichkeiten zur Steuerminderung.

Stellen Sie sich vor, ein Einzelunternehmer:in hat im Geschäftsjahr 30.000 Euro an Betriebseinnahmen und 10.000 Euro an Betriebsausgaben. Zusätzlich hat er 2.000 Euro in berufliche Weiterbildung investiert und nutzt ein häusliches Arbeitszimmer, das 10 % seiner gesamten Wohnfläche einnimmt. Die Kosten für Miete und Nebenkosten der Wohnung betragen jährlich 12.000 Euro. Daraus ergibt sich ein abzugsfähiger Betrag von 1.200 Euro für das Arbeitszimmer plus 2.000 Euro für Weiterbildung, was das zu versteuernde Einkommen weiter reduziert.

Einkommensteuervoranmeldung

Bei der Einkommensteuervoranmeldung handelt es sich um eine vorläufige Zahlung auf die erwartete Einkommensteuerschuld eines Geschäftsjahres. Einzelunternehmer:innen müssen diese Voranmeldung vierteljährlich oder monatlich einreichen, wenn das Finanzamt dies festlegt. 

Die Höhe der Vorauszahlungen basiert auf dem Gewinn des Vorjahres und kann angepasst werden, falls sich das erwartete Einkommen signifikant ändert. Diese Zahlungen werden dann mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet, die nach Einreichung der jährlichen Steuererklärung ermittelt wird.

Gewerbesteuer: Wann sie anfällt und wie sie berechnet wird

Die Gewerbesteuer wird für gewerbliche Tätigkeiten fällig und basiert auf dem Gewerbeertrag des Unternehmens. Die Berechnung beginnt mit der Ermittlung des Gewinns laut Einkommensteuergesetz, der um Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert wird, um den Gewerbeertrag zu bestimmen. Die Steuermesszahl (derzeit in der Regel 3,5 %) wird auf den Gewerbeertrag angewendet, um den Steuermessbetrag zu ermitteln. Dieser wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die tatsächliche Gewerbesteuerschuld zu berechnen.

Ein kleines Beispiel, um dies zu veranschaulichen: Ein Einzelunternehmen erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Nach den gesetzlichen Vorschriften werden bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen, die den Gewerbeertrag auf 105.000 Euro anpassen. Bei einer Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.675 Euro. Ist der Hebesatz der Gemeinde 400 %, wird dieser Steuermessbetrag damit multipliziert (3.675 Euro * 4), was zu einer Gewerbesteuerschuld von 14.700 Euro führt.

 

Gewerbesteuererklärung und Freibeträge

Die Gewerbesteuererklärung muss jährlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, wobei die genauen Termine variieren können. Einzelunternehme:innenr nutzen hierfür den Gewinn ihres Unternehmens als Ausgangsbasis und passen diesen durch spezifische Hinzurechnungen und Kürzungen an. 

Für die Gewerbesteuer gibt es Freibeträge, die die Bemessungsgrundlage mindern können, wie zum Beispiel einen Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften, der den Gewerbeertrag bis zu einem bestimmten Betrag (aktuell 24.500 Euro) reduziert.

Umsatzsteuer: Regelungen für Einzelunternehmer:innen

Die Umsatzsteuer, häufig auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Für Einzelunternehmer:innen ist sie besonders relevant, da sie auf den Umsatz ihres Unternehmens erhoben wird. Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt, kann aber auch als Vorsteuer von den eigenen Einkäufen des Unternehmens abgezogen werden, was die tatsächliche Steuerlast mindert.

Umsatzsteuererklärung und Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzsteuererklärung wird in der Regel jährlich oder quartalsweise über das ELSTER-Portal elektronisch beim Finanzamt eingereicht. Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmern mit einem Umsatz unterhalb eines bestimmten Grenzwerts (aktuell 22.000 Euro im ersten Jahr und voraussichtlich 50.000 Euro im Folgejahr), von der Umsatzsteuer befreit zu werden, wodurch sie keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und abführen müssen.

Beispiel: Ein Unternehmer macht 18.000 Euro Umsatz und nutzt die Kleinunternehmerregelung, wodurch er von der Umsatzsteuer befreit ist. Statt 19 % Umsatzsteuer auf jede Rechnung zu addieren und diese ans Finanzamt abzuführen, verkauft er seine Produkte ohne Umsatzsteuer, was die Administration vereinfacht und seine Wettbewerbsfähigkeit erhöht.

Umsatzsteuer korrekt auf Rechnungen ausweisen

Beim Ausweisen der Umsatzsteuer auf Rechnungen müssen Einzelunternehmer:innen den Nettobetrag der verkauften Waren oder Dienstleistungen, den anzuwendenden Umsatzsteuersatz (z.B. 19 % oder 7 % für bestimmte Waren/Dienstleistungen) und den sich daraus ergebenden Umsatzsteuerbetrag deutlich sichtbar machen. 

Es ist zudem wichtig, die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Diese Angaben ermöglichen eine korrekte und transparente Rechnungsstellung sowohl für das Finanzamt als auch für den Kunden.

Spezielle Steuerthemen für Einzelunternehmer:innen

In diesem Abschnitt behandeln wir spezielle Steuerthemen, die für Einzelunternehmer:innen relevant sind. Dazu gehören die Regelungen zu Sozialversicherungsbeiträgen, die sowohl die gesetzliche Renten- als auch die Krankenversicherung betreffen, und die steuerlichen Aspekte bei der Beschäftigung von Mitarbeitern, einschließlich Lohnnebenkosten und Lohnsteuer. 

Sozialversicherungsbeiträge und ihre Bedeutung

Einzelunternehmer:innen sind in Deutschland grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, was Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließt. Die genaue Höhe dieser Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens des Unternehmers.  

Lohnnebenkosten und Lohnsteuer bei Beschäftigung von Mitarbeitern

Beim Einstellen von Mitarbeitern müssen Einzelunternehmer:innen neben dem Bruttogehalt auch Lohnnebenkosten tragen. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die anteilig vom Arbeitgeber gezahlt werden. Zusätzlich ist die Lohnsteuer direkt vom Gehalt des Mitarbeiters ans Finanzamt abzuführen. Diese Kosten erhöhen die Gesamtausgaben für Personal und sind bei der Finanzplanung zu berücksichtigen.

Steueroptimierung und Spartipps

In diesem Abschnitt konzentrieren wir uns auf Strategien und Tipps zur Steueroptimierung für Einzelunternehmer:innen. Ziel ist es, legale Wege aufzuzeigen, wie die steuerliche Belastung minimiert werden kann, um so die finanzielle Effizienz des Unternehmens zu steigern. Dazu gehören das Ausnutzen sämtlicher abzugsfähiger Betriebsausgaben, die Inanspruchnahme von Freibeträgen und die Nutzung steuerlicher Vergünstigungen. 

Weiterhin werden Möglichkeiten zur cleveren Vorsorge und Investition besprochen, die nicht nur die Steuerlast senken, sondern auch die finanzielle Zukunft des Unternehmens sichern können. 

Effektive Steuerstrategien für Selbstständige

Zu den Steuerstrategien für Selbstständige zählen die Berücksichtigung sämtlicher betrieblicher Ausgaben, die Optimierung der Abschreibungen und die Inanspruchnahme spezieller Steuervergünstigungen für Investitionen. Zudem ist die Wahl der richtigen Rechtsform und die Nutzung von Vorsorgeaufwendungen zur Senkung der steuerlichen Bemessungsgrundlage entscheidend. 

Gewerbesteuerfreibetrag und andere Abzugsfähigkeiten nutzen

Um den Gewerbesteuerfreibetrag und andere steuerliche Abzüge zu nutzen, sollten Einzelunternehmer:innen alle verfügbaren Freibeträge und abzugsfähigen Betriebsausgaben voll ausschöpfen. Der Gewerbesteuerfreibetrag reduziert die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer, was direkt die Steuerlast mindert. Weitere Abzugsfähigkeiten können durch strategische Investitionen und die Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten erreicht werden. 

Tipps zur Senkung der Steuerlast

Zur Senkung der Steuerlast können Einzelunternehmer:innen mehrere Strategien anwenden: Betriebsausgaben genau dokumentieren und geltend machen, Investitionsabzugsbeträge nutzen, geschäftliche und private Ausgaben klar trennen, steuerliche Vergünstigungen für umweltfreundliche Investitionen in Anspruch nehmen, sowie Altersvorsorgebeiträge und gesundheitsfördernde Maßnahmen steuerlich absetzen.

Beispielsweise können Einzelunternehmer:innen bei geschäftlichen Fahrzeugkosten entscheiden, ob sie die tatsächlichen Kosten oder die Kilometerpauschale absetzen. Bei einem Geschäftsfahrzeug, das 20.000 Kilometer jährlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird, könnte die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer zu einem abzugsfähigen Betrag von 6.000 Euro führen. 

Des Weiteren ermöglicht der Investitionsabzugsbetrag, bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geplanter Investitionen bereits im Vorfeld steuermindernd geltend zu machen. Bei einer geplanten Anschaffung einer Maschine für 10.000 Euro können also bis zu 4.000 Euro direkt das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Planung reduzieren.

Abschluss und Fazit

In diesem umfassenden Leitfaden haben wir die steuerlichen Grundlagen und spezifischen Themen für Einzelunternehmer:innen dargestellt, einschließlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, sowie spezielle Steuerthemen und Strategien zur Steueroptimierung. Unser Ziel war es, praktische Tipps und Einsichten zu bieten, um die steuerliche Belastung effektiv zu minimieren. 

Für weiterführende Informationen und maßgeschneiderte Dienstleistungen, die Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu optimieren, empfehlen wir, die Dienstleistungen von Tide näher zu betrachten.

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Von Lidya Staron

Lidya ist eine Finanzautorin mit Fachkenntnissen in den Bereichen persönliche Finanzen und Investitionen. Sie vereinfacht komplexe Finanzthemen und macht sie für alltägliche Leser leicht verständlich. Lidya hilft gerne Menschen, ihr Geld besser zu verwalten und fundierte Anlageentscheidungen zu treffen.

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