Gewerbesteuer: Wann sie anfällt und wie sie berechnet wird
Die Gewerbesteuer wird für gewerbliche Tätigkeiten fällig und basiert auf dem Gewerbeertrag des Unternehmens. Die Berechnung beginnt mit der Ermittlung des Gewinns laut Einkommensteuergesetz, der um Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert wird, um den Gewerbeertrag zu bestimmen. Die Steuermesszahl (derzeit in der Regel 3,5 %) wird auf den Gewerbeertrag angewendet, um den Steuermessbetrag zu ermitteln. Dieser wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die tatsächliche Gewerbesteuerschuld zu berechnen.
Ein kleines Beispiel, um dies zu veranschaulichen: Ein Einzelunternehmen erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Nach den gesetzlichen Vorschriften werden bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen, die den Gewerbeertrag auf 105.000 Euro anpassen. Bei einer Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.675 Euro. Ist der Hebesatz der Gemeinde 400 %, wird dieser Steuermessbetrag damit multipliziert (3.675 Euro * 4), was zu einer Gewerbesteuerschuld von 14.700 Euro führt.
Gewerbesteuererklärung und Freibeträge
Die Gewerbesteuererklärung muss jährlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, wobei die genauen Termine variieren können. Einzelunternehme:innenr nutzen hierfür den Gewinn ihres Unternehmens als Ausgangsbasis und passen diesen durch spezifische Hinzurechnungen und Kürzungen an.
Für die Gewerbesteuer gibt es Freibeträge, die die Bemessungsgrundlage mindern können, wie zum Beispiel einen Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften, der den Gewerbeertrag bis zu einem bestimmten Betrag (aktuell 24.500 Euro) reduziert.