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Blog Steuern & Buchhaltung Umfassender Leitfaden zu Steuern für Einzelunternehmen 2025

Umfassender Leitfaden zu Steuern für verschiedene Geschäftsformen im Jahr 2025

4 min. Lesezeit
19 Jul 2024
07 Apr 2025
19 Jul 2024
4 min. Lesezeit
07 Apr 2025

Das Jahr 2025 bringt wichtige Änderungen im Steuerrecht, die verschiedene Geschäftsformen wie Freelancer*innen, Einzelunternehmer*innen, GmbHs und UGs betreffen. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen steuerlichen Regelungen zusammen, zeigt, wie sie sich auf die unterschiedlichen Geschäftsformen auswirken, und gibt praktische Tipps zur Steueroptimierung.

Grundlagen: Steuerarten und ihre Relevanz für verschiedene Geschäftsformen

Freelancer*innen und Einzelunternehmer*innen

Für Freelancer*innen und Einzelunternehmer*innen bleiben die wesentlichen Steuerarten bestehen, allerdings gibt es 2025 einige entscheidende Neuerungen:

Einkommensteuer: Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit wird in der Einkommensteuer erklärt. Eine erfreuliche Änderung ist die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro, was bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt.

Gewerbesteuer: Gewerbliche Einzelunternehmer*innen können von einem Freibetrag von 24.500 Euro profitieren. Liegt der Gewerbeertrag unter diesem Betrag, entfällt die Gewerbesteuer vollständig.

Umsatzsteuer: Durch die flexiblere Kleinunternehmer*innen Regelung können Selbstständige mit einem Vorjahresumsatz bis zu 25.000 Euro und einem laufenden Jahresumsatz bis zu 100.000 Euro von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden.

GmbHs

Für eine GmbH gelten andere steuerliche Anforderungen:

Körperschaftsteuer: GmbHs zahlen eine pauschale Steuer von 15 % auf ihren Gewinn, ergänzt durch den Solidaritätszuschlag von 5,5 %.

Gewerbesteuer: Im Unterschied zu Einzelunternehmer*innen haben GmbHs keinen Freibetrag. Die Steuerlast wird direkt auf den Gewerbeertrag angewendet und hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.

Umsatzsteuer: GmbHs sind voll umsatzsteuerpflichtig. Eine Neuerung ist die ab 2025 verpflichtende Einführung der E-Rechnung für B2B-Transaktionen, die eine Umstellung auf maschinenlesbare Rechnungsformate erfordert.

UGs (Unternehmergesellschaften)

Die steuerlichen Anforderungen für UGs sind fast identisch mit denen für GmbHs. Allerdings müssen UGs zusätzlich 25 % ihres jährlichen Gewinns als Rücklage bilden, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Diese Rücklagenpflicht beeinflusst die finanzielle Flexibilität einer UG.

Einkommensteuer: Änderungen und Auswirkungen

Für Freelancer*innen, Einzelunternehmer*innen und Geschäftsführer*innen einer GmbH bleibt die Einkommensteuer eine zentrale Steuerart. Dabei wird das Gesamteinkommen versteuert, abzüglich Freibeträge und Betriebsausgaben. 2025 bringt eine entscheidende Erleichterung mit sich: Der Grundfreibetrag wurde auf 12.096 Euro erhöht.

Ein Beispiel für Freelancer*innen und Einzelunternehmer*innen:

Ein Freelancer oder eine Einzelunternehmer*in erzielt einen Gewinn von 50.000 Euro. Nach Abzug des Grundfreibetrags sowie Betriebsausgaben in Höhe von 10.000 Euro bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 27.904 Euro, das dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegt.

Für GmbH-Gesellschafter*innen:

Geschäftsführer*innen einer GmbH zahlen Einkommensteuer auf ihr Gehalt. Zusätzlich unterliegen Ausschüttungen aus den Gewinnen der GmbH der Abgeltungsteuer von 25 %. Eine sorgfältige Planung von Gehalt und Gewinnausschüttung kann hier helfen, die Steuerlast zu optimieren.

Gewerbesteuer: Unterschiede zwischen den Geschäftsformen

Freelancer*innen und Einzelunternehmer*innen

Für Freelancer*innen und Einzelunternehmer*innen wird die Gewerbesteuer nur bei gewerblicher Tätigkeit fällig. Ein Freibetrag von 24.500 Euro mindert die Steuerlast erheblich.

GmbHs und UGs

Im Gegensatz dazu haben GmbHs und UGs keinen Gewerbesteuerfreibetrag. Die gesamte Steuerlast hängt vom Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab, was eine strategische Steuerplanung besonders wichtig macht.

Umsatzsteuer: Neue Regelungen ab 2025

Pflicht zur E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung für alle B2B-Transaktionen. Rechnungen müssen in einem maschinenlesbaren Format wie XML ausgestellt werden. PDF-Rechnungen reichen künftig nicht mehr aus. Ausnahmen gibt es nur für:

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.

  • Rechnungen von Kleinunternehmer*innen.

Kleinunternehmer*innenregelung

Die Kleinunternehmer*innenregelung wurde 2025 deutlich flexibler gestaltet:

  • Der Vorjahresumsatz darf nun bis zu 25.000 Euro betragen (vorher 22.000 Euro).

  • Der laufende Jahresumsatz darf bis zu 100.000 Euro erreichen (vorher 50.000 Euro).

  • Neu ist, dass diese Regelung nun EU-weit gilt. Dafür wird eine spezielle KU-IdNr. benötigt, die unkompliziert beantragt werden kann.

Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten

Freelancer*innen und Einzelunternehmer*innen

Einzelunternehmer*innen und Freelancer*innen in Deutschland sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Zu den Beiträgen zählen:

  • Krankenversicherung

  • Pflegeversicherung

  • Rentenversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen und sollte bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

GmbHs und UGs

Geschäftsführer*innen einer GmbH oder UG sind in der Regel ebenfalls sozialversicherungspflichtig, sofern sie keine Mehrheitsbeteiligung haben. Arbeitgeber tragen zusätzlich Lohnnebenkosten, darunter:

  • Rentenversicherung: 18,6 %, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

  • Krankenversicherung: 14,6 % plus Zusatzbeitrag.

Strategien zur Steueroptimierung

Unabhängig von der Rechtsform gibt es viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren:

Für Freelancer*innen und Einzelunternehmer*innen

  • Nutzung von Freibeträgen wie dem Gewerbesteuerfreibetrag.

  • Geltendmachung von Betriebsausgaben, z. B. für Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Reisekosten.

  • Investitionsabzugsbetrag: Bis zu 40 % der geplanten Investitionen können vorab steuermindernd berücksichtigt werden.

Für GmbHs und UGs

  • Thesaurierung von Gewinnen: Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, werden günstiger besteuert.

  • Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen wie Maschinen, Fahrzeuge oder IT.

Beispiel für Steueroptimierung:

Eine Freelancerin plant die Anschaffung einer Maschine für 10.000 Euro. Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags kann sie im Jahr der Planung bereits bis zu 4.000 Euro steuermindernd geltend machen, bevor die Maschine tatsächlich gekauft wird.

Zusammenfassung

Ob Freelancer*in, Einzelunternehmer*in, GmbH oder UG – 2025 bringt zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich, die es zu berücksichtigen gilt. Von der neuen E-Rechnungspflicht über die flexiblere Kleinunternehmer*innenregelung bis hin zu Möglichkeiten der Steueroptimierung gibt es viele Ansätze, um steuerliche Verpflichtungen effizient zu managen.

Unser Tipp: Planen Sie Ihre Steuern frühzeitig und nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Vorteile, um Ihre finanzielle Belastung zu minimieren und Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen!

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