Rechtliche Voraussetzungen
In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht zur Nutzung eines Geschäftskontos. Für Kapitalgesellschaften, wie GmbHs, ist es jedoch nach § 7 Absatz 2 Satz 2 des GmbHG zwingend erforderlich, das Stammkapital auf einem separaten Geschäftskonto zu verwalten.
Unabhängig von der Rechtsform ist die Nutzung eines Geschäftskontos empfehlenswert, da es zahlreiche Vorteile gegenüber einem Privatkonto bietet und zur klaren Trennung von geschäftlichen und privaten Finanzen beiträgt.
Vorteile eines Geschäftskontos
Ein Geschäftskonto ist für Freiberufler:innen und Selbstständige unerlässlich, um private von geschäftlichen Ausgaben klar zu trennen. Dies erleichtert die Buchführung und Steuererklärung, da alle geschäftlichen Transaktionen übersichtlich separiert sind.
Zudem vermittelt ein dediziertes Geschäftskonto gegenüber Kund:innen und Geschäftspartner:innen ein professionelles Bild. Es bietet spezialisierte Funktionen, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind und entspricht den Bankrichtlinien für geschäftliche Nutzung.